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Neues

Update 12.06.2020

 

Verpflichtungserklärung

 
 
 

Info der Stadt Oranienburg

 
 


Trägerinformation

 
 
 

Stand 08.06.2020

 

Liebe Eltern,        
auch wir müssen jetzt nach der Ergänzung des Hygieneplans, gemäß § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz, handeln und Änderungen für die Bringe- und Abholverfahren in unserer Einrichtung vornehmen. Diese Vorschriften wurden am 20.05.2020 vom Ministerium für Bildung Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburgs erlassen und gelten für alle Kindertageseinrichtungen im Land Brandenburg. Bitte halten Sie sich an die unten aufgeführten Maßnahmen und haben Sie Verständnis!

Aus der Vorschrift ist zu entnehmen:
1. „Bringen und Abholen der Kinder
Die Bring- und Abholsituation ist so zu gestalten, dass Kontakte möglichst reduziert werden (zwischen Beschäftigten und Eltern, Eltern untereinander). Hierbei können gestaffelte Zeiten helfen.  
Es werden Bring- und Abholzonen eingerichtet, in denen die Eltern ihre Kinder abgeben können. Dabei müssen die Abstandsregeln eingehalten und von den Eltern Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Für die Übergabe sind beispielsweise geeignete Rituale altersentsprechend zu entwickeln. Bei der Übergabe kleiner Kinder soll die Betreuungsperson in der Kindertageseinrichtung entscheiden, ob sie das Kind direkt vom Arm des Elternteils übernimmt oder über eine Zwischenstation, wie z. B. eine Bodenmatte. Den Eltern ist die Vorgehensweise in geeigneter Form zu vermitteln und sie sind auf die verbindliche Einhaltung der Regeln hinzuweisen."
2. „Betreuungsgrundsätze
Voraussetzung für einen wirksamen Infektions- und Gesundheitsschutz ist es, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Anzeichen der Krankheit COVID-19 betreut werden. Auch das Personal muss gesund sein, ebenso die Eltern oder anderen Personen, die das Kind zur Kindertagesbetreuung bringen und holen. Die Eltern dokumentieren täglich in schriftlicher Form, dass bei ihren Kindern und sämtlichen Mitgliedern des Hausstandes keine Krankheitssymptome von COVID-19 (*Trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.) vorliegen.  Die Einrichtungsleitung ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Kinder aus einem Hausstand mit Krankheitssymptomen von COVID -19 zurückgewiesen werden."
2. „Auftreten von Krankheitszeichen  

Die Krankheitsverläufe bei einer SARS-CoV-2-Infektion sind meist unspezifisch, vielfältig und variieren stark, es gibt also keinen „typischen" Krankheitsverlauf.  Krankheitssymptome können bei Kindern geringer ausgeprägt sein als bei Erwachsenen, deshalb sollen Kinder mit Symptomen zur Abklärung umgehend den Eltern übergeben werden."
3. „Betreuungsregelungen  
Kinder dürfen nur betreut werden, wenn sie:  
keine Krankheitssymptome der Krankheit COVID-19 aufweisen und nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und in der Familie keine Krankheitssymptome aufgetreten sind.  Diese Voraussetzungen sollen sich die Träger der Einrichtung täglich beim Bringen der Kinder schriftlich durch die Personensorgeberechtigten bestätigen lassen."
So wollen wir die Vorschriften umsetzen:
Wir werden für Ihr Kind ein Blatt erstellen, mit dem Text des Muster-Vordruckes, was Sie uns täglich unterschreiben müssen. Sie können uns auch jeden Tag dieses Formular unterschrieben mitbringen. Sollte keine Personensorgeberechtigte Person Ihr Kind in die Einrichtung bringen, dann benötigen wir die Erklärung von Ihnen unterschrieben, d.h. bitte schicken Sie die Erklärung mit. Das gilt speziell für Hortkinder, die allein in den Hort kommen und für Kinder die von Geschwistern, Großeltern oder Bekannten gebracht werden
Da wir auch die Personenanzahl der Eltern zu den Binge- und Holzeiten reduzieren müssen, werden wir an den Eingängen Karten auslegen. Für alle Gruppen und Bereiche gibt es 2 Karten, sollten diese nicht vorhanden sein, sind in den entsprechenden Garderobenbereichen schon ausreichend Personen anwesend, dann müssen Sie warten bis Sie diese Karte übergeben bekommen. Eltern und Kinder vom Hort, den Schnirkelhüpfern und den Glühwürmchen und auch der Besuchergruppe benutzen bitte den Haupteingang. Die Karten liegen dann rechts unter der großen Tafel. Die Eltern und Kinder aus der Krippe und den Schmetterlingen benutzen bitte unseren zweiten Eingang an der Seite des Gebäudes. Bitte gehen Sie nicht durch die Haupteingangstür, sondern rechts an der Seite des Gebäudes entlang. An diesem Eingang liegen dann die Karten für   die Käfer, Schäfchen und Schmetterlinge.
Da unsere Einrichtung von Tag zu Tag voller geworden ist und der eingeschränkte Regelbetrieb begonnen hat, können diese Maßnahmen uns nur schützen, die Ansteckung von COVID-19 zu verhindern, daher bitten wir Sie: tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und beachten Sie die Abstandsregeln, sowie die Bringe- und Holbedingungen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und die gemeinsame Umsetzung der Vorschriften des MBJS. Bei Nachfragen können Sie sich immer an die Kitaleitung oder die Erzieher wenden. Bleiben Sie weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Belling
Kitaleitung














Diese Erklärung ist während der Geltung der Corona-Eindämmungsregelungen täglich dem Kind mitzugeben oder in der Einrichtung zu unterschreiben.

Erklärung eines Erziehungsberechtigten/eines betreuenden Personensorgeberechtigten

Name, Vorname des Kindes: …………………………………………………………………..

Name, Vorname des Personensorgeberechtigten/Erziehungsberechtigten:
…………………………………………………………………………………………………………………
Ich erkläre, dass mein Kind und sämtliche Mitglieder seines Hausstandes/der Familie keine Krankheitssymptome der Krankheit COVID-19 aufweisen (z.B. erhöhte Körpertemperatur, trockener Husten, Durchfall, …) und nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und in seinem Hausstand/der Familie keine Krankheitssymptome aufgetreten sind.  

Unterschrift des Personensorgeberechtigten:
Heutiges Datum:

……………………………………………………………………   …………………………………….



 
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